Am 27 Januar 1890 folgte die Aufnahme von Kokain in die „Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln“. 1896 wurde die Rezeptpflicht für Kokain für das gesamte preußische Reich bekanntgegeben. Diese wurde erst im März 1917 in der Verordnung „Handel mit Opium und anderen Betäubungsmitteln“ vorgesehen.