Erste Einschränkungen des bis dahin frei verkäuflichen und als vielseitig nutzbares Medikament geltenden Kokains bereits im Jahre 1887

TATORT:

das Staatstheater in Braunschweig

TATZEIT:

wiederholt im Jahre 1887

DIE TAT:

übermäßiger Kokainkonsum der Schauspieler und Musiker

DIE FOLGEN:

Verschreibungspflicht für Kokain

Kokain als Medikament war zunächst frei verkäuflich. Doch schon 1887 wurde in den Städten Braunschweig und Meiningen eine Verschreibungspflicht für Kokain eingeführt. Der Grund hierfür: übermäßiger Kokainkonsum der Schauspieler und Musiker der städtischen Theater.

Quelle: Wolf-R. Kemper: Kokain in der Musik, Münster 2001, S. 10.

Rezeptpflicht 1890 in Preußen

Am 27 Januar 1890 folgte die Aufnahme von Kokain in die „Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln“. 1896 wurde die Rezeptpflicht für Kokain für das gesamte preußische Reich bekanntgegeben. Diese wurde erst im März 1917 in der Verordnung „Handel mit Opium und anderen Betäubungsmitteln“ vorgesehen.

Quelle: Wolf-R. Kemper: Kokain in der Musik, Münster 2001, S. 10.

Der Umgang mit Betäubungsmitteln wurde in Deutschland vor dem Inkrafttreten des ersten Opiumgesetzes (1921) über Verordnungen kontrolliert. Dabei stand die Frage der Kontrolle der Abgabe von Betäubungsmitteln als Arzneimittel im Vordergrund.